KFZ-Schadengutachten nach Unfall

KFZ-Schadengutachten & Unfallgutachten

⚠️ Wichtiger Hinweis zur Bagatellgrenze (bis 750 € Brutto)

Viele Autofahrer unterschätzen die tatsächlichen Reparaturkosten massiv. Ein Schaden, der auf den ersten Blick klein wirkt – eine Delle an der Tür, ein beschädigter Scheinwerfer, ein Kratzer am Stoßfänger – kann schnell Reparaturkosten von 2.000 €, 5.000 € oder sogar 8.000 € verursachen. Die Bagatellgrenze von 750 € ist in den meisten Fällen sofort erreicht.

Unser dringender Rat: Lassen Sie bei jedem Unfall mit Fremdbeteiligung ausschließlich ein Vollgutachten erstellen. Die Kosten dafür werden von der gegnerischen Versicherung übernommen – es entstehen Ihnen keinerlei Ausgaben. Ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag wäre in diesem Fall nachteilig, da Sie sonst auf Ansprüchen wie Wertminderung, Nutzungsausfall, Ersatzfahrzeug während der Reparaturzeit, etc. sitzen bleiben.

Ein Schaden am Fahrzeug – ob selbst verschuldet oder durch andere Verkehrsteilnehmer verursacht – kann schnell passieren. Sobald der Schaden mehr als eine Bagatelle darstellt, ist ein professionelles Gutachten unerlässlich. Als GTÜ-Prüfstelle in München Trudering bieten wir Ihnen neutrale, unabhängige Schadengutachten durch unsere amtlich anerkannten Sachverständigen – ohne Verbindungen zu Ihrer Versicherung.

Warum ein unabhängiges Unfallgutachten?

Wenn Sie einen Schaden erleiden, ist es entscheidend, einen Gutachter zu wählen, der nicht von der Versicherung des Unfallgegners gestellt wird. Unsere GTÜ-Sachverständigen arbeiten völlig unabhängig und neutral – das garantiert Ihnen eine faire und objektive Bewertung. Nur so können Sie sicher sein, den Ihnen zustehenden Schadensersatz in voller Höhe zu erhalten.

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für das Gutachten in der Regel von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Sie haben also keine finanziellen Risiken – im Gegenteil: Ohne Gutachten riskieren Sie, auf erheblichen Kosten sitzen zu bleiben.

Haftpflichtschaden – unbedingt vom Gutachter prüfen lassen

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer für den Schaden an Ihrem Fahrzeug verantwortlich ist. In einem solchen Fall ist ein unabhängiges Schadengutachten unbedingt zu empfehlen, denn viele Geschädigte kennen ihre umfangreichen Rechte nicht.

Unsere Gutachter klären Sie über Ihre Ansprüche auf und stellen sicher, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten, darunter:

  • Freie Wahl der Reparaturwerkstatt – Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug instand gesetzt wird.
  • Freie Wahl eines Verkehrsrechtsanwalts – Sie können sich von einem Anwalt Ihrer Wahl vertreten lassen.
  • Freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen – mit uns haben Sie einen neutralen Partner an Ihrer Seite.
  • Entscheidungsfreiheit über die Reparatur – Sie können den Schaden sofort, später oder gar nicht reparieren lassen und stattdessen einen finanziellen Ausgleich wählen.
  • Wertminderung – Ihr Fahrzeug verliert auch nach einer professionellen Reparatur an Wert. Diesen Ausgleich können Sie nur mit einem Vollgutachten geltend machen.
  • Nutzungsausfall – Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf Ersatz für die Zeit, in der Sie es nicht nutzen konnten.

Wichtig: Diese zusätzlichen Ansprüche werden von Versicherungen nicht automatisch anerkannt. Sie benötigen ein professionelles Vollgutachten, um sie durchzusetzen.

Kaskoschaden (Vollkasko)

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie selbst den Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht haben – etwa beim Einparken oder durch einen Unfall, für den kein anderer Verkehrsteilnehmer haftet. In diesem Fall ist Ihre Vollkaskoversicherung zuständig. Auch für diese Schadensfälle erstellen wir ein detailliertes Gutachten, das alle Schäden sorgfältig erfasst und bewertet.

Wichtig: Klären Sie vor der Beauftragung eines Gutachters mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten für das Gutachten übernommen werden.

Teilkaskoschaden

Die Teilkasko deckt bestimmte Schäden ab, die nicht durch den Fahrzeugführer verursacht wurden – beispielsweise durch:

  • Wettereinflüsse wie Hagel oder Sturm
  • Zusammenstöße mit Wild
  • Diebstahl oder Feuer
  • Glasschäden (z. B. Steinschlag)

Die Regulierung erfolgt nach den Vertragsbestimmungen Ihrer Versicherung, oft mit einer Selbstbeteiligung. Auch in diesen Fällen stehen wir Ihnen mit einer unabhängigen Schadensbewertung zur Seite.

Tipp: Auch hier empfiehlt es sich, vor der Gutachterbeauftragung Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten, um mögliche Kostenfallen zu vermeiden.

Was beinhaltet ein Vollgutachten (Unfallgutachten)?

Unser umfassendes Unfallgutachten umfasst alle relevanten Punkte, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen:

  • Technische Untersuchung – Alle Schäden an Karosserie, Fahrwerk, Motor, Elektrik und Ausstattung werden detailliert erfasst.
  • Kostenermittlung – Berechnung der Reparaturkosten auf Basis von Herstellerpreisen und marktüblichen Arbeitswerten.
  • Wertminderung – Ermittlung des Wertverlusts, der auch nach einer professionellen Reparatur bestehen bleibt.
  • Wiederbeschaffungswert – Falls das Fahrzeug wirtschaftlich nicht mehr repariert werden kann, wird der Zeitwert ermittelt.
  • Fotodokumentation – Umfangreiche Bildaufnahmen aller Schäden für die Versicherung und eventuelle Gerichtsverfahren.
  • Rechtssicherheit – Das Gutachten wird so erstellt, dass es von Versicherungen und Gerichten anerkannt wird.

Ihre Vorteile bei der GTÜ Prüfstelle Trudering

  • Unabhängigkeit: Wir haben keine Verbindungen zu Versicherungen – unser Gutachten ist objektiv und neutral.
  • Kompetenz: Unser Prüfingenieur Charsai ist amtlich anerkannter Sachverständiger mit langjähriger Erfahrung in der Schadensbegutachtung.
  • Persönliche Betreuung: Sie haben einen festen Ansprechpartner, der sich um Ihren Fall kümmert.
  • Schnelligkeit: Wir erstellen Ihr Gutachten zeitnah – oft innerhalb weniger Werktage.
  • Transparenz: Sie erhalten einen detaillierten Bericht, der alle Schäden, Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert klar ausweist.
  • Kostenübernahme: Bei fremdverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung alle Gutachterkosten.

Sie haben einen Schaden an Ihrem Fahrzeug? Kontaktieren Sie uns noch heute. Besuchen Sie uns in der Hohenwaldeckstr 23 in 81541 München, rufen Sie uns an unter +49 89 23515978 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@gtue-trudering.de. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen – unabhängig, kompetent und zuverlässig.

← Zurück zur Startseite